Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, lesen Sie bitte sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Praxis für Gestalttherapie & Traumatherapie | Moon Stegk

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und KlientIn als Behandlungsvertrag in Sinne des §305 BGB soweit zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und KlientIn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die KlientIn das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Leistungen gegenüber der KlientIn in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie der KlientIn anwendet.
  2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen KlientInnenwillen entsprechen und die abgesprochen worden sind.
  3. Die zur Anwendung kommenden Methoden entsprechen den Standards der Körperorientierten Gestaltpsychotherapie und zeitgemäßer Traumatherapie-Konzepte (Michaela Huber, Ellert Nijenhuis, et al.) auf Grundlage des Drei-Phasen-Modells nach Pierre Janet.
    Des weiteren werden Methoden aus der Verhaltenstherapie, der Systemischen Therapie und weiterer Psychotherapieverfahren angewendet.
  4. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf keine Krankschreibung vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung der KlientIn

  1. Der KlientIn verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit und dazu, den Therapieerfolg nicht zu gefährden.
  2. Wenn das therapeutisch notwendige Vertrauen nicht mehr gegeben ist, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung zu beenden.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, dessen Höhe entsprechend der Art der Leistung im Vorfelde zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und der KlientIn festgelegt wird.
  2. Das Honorar wird nach jeder Sitzung bar und gegen Erhalt einer Quittung bezahlt. Als Quittung gilt auch eine monatliche Aufstellung bar bezahlter Therapiesitzungen.
  3. Die Rechnung erhält Namen und Anschrift der KlientIn sowie den Behandlungszeitraum und Leistungsarten.
  4. Wird eine Überweisung des Honorars vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung für Therapie monatlich im Voraus mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen.
  5. Bei Angeboten mit einem festen zeitlichen und inhaltlichen Rahmen, wie beispielsweise Seminare, ist eine Vorauszahlung des Gesamtbetrags vor Beginn des Angebots zu leisten.
  6. Individuell gestaltete Absprachen bei der Bezahlung sind möglich.
  7. Der gültige Honorarsatz kann meiner Praxis-Website entnommen werden.
  8. Andere Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

  1. Soweit die KlientIn einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 AGB hierdurch nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
  2. Soweit die Heilpraktikerin für Psychotherapie der KlientIn über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich und entbinden die KlientIn nicht von ihrer Möglichkeit der eigenständigen Einholung von Informationen über eine mögliche Erstattung. Insbesondere gelten die Erstattungssätze von Dritten nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Abs. 1 AGB. Der Honorarumfang der Heilpraktikerin für Psychotherapie wird nicht auf erstattungsfähige Leistungen reduziert oder hierdurch begrenzt.
  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich die KlientIn. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Terminvereinbarungen & Absageregelungen

  1. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, sofern nicht begründet anders vereinbart, wöchentlich zu einem zwischen KlientIn und Heilpraktikerin für Psychotherapie jeweils fest und verbindlich vereinbarten Termin statt.
  2. Die KlientIn verpflichtet sich die vereinbarten Termine pünktlich wahr zu nehmen, und im Verhinderungsfall rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen.
  3. Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur eine KlientIn einbestellt ist, wird der KlientIn bei nicht rechtzeitiger Absage ein Bereitstellungshonorar (Ausfallhonorar) von 100% des entgangenen Honorars in Rechnung gebracht.
  4. Eine Rückerstattung des im Voraus gezahlten Monatshonorars ist bei Nichterscheinen der KlientIn nicht möglich.
  5. Das Ausfallhonorar entfällt, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Termin trotz verspäteter Absage an eine andere KlientIn aus der Warteliste vergeben kann. Eine Verpflichtung für die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Termin mit einer anderen KlientIn zu besetzen besteht jedoch nicht.
  6. Kann ein Termin wegen Krankheit der Heilpraktikerin für Psychotherapie oder sonstigen von der Praxis nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, wird die KlientIn unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatztermin zeitnah angeboten.
  7. Bei Therapieabbruch wird verbindlich ein weiterer Termin vereinbart, der als Abschlussgespräch dient.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht.
  2. Auskünfte über Beratung, Diagnose, Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der KlientIn werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KlientIn erteilt.
  3. Qualitätssichernde Maßnahmen wie Supervision und Intervision sind hiervon ausgenommen. In diesem Zusammenhang notwendige Informationen über die KlientIn erfolgen in jedem möglichen Maße in anonymisierter Form.
  4. Die KlientIn verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über andere KlientInnen, von denen sie zufällig (Wartebereich, Treppenhaus) Kenntnis erhält.
  5. § 7 Abs. 1 AGB ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie oder ihre Berufsausübung stattfinden, und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  6. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Der KlientIn steht Einsichtnahme in die Handakte nicht zu; sie kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen.
  7. Sofern die KlientIn eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt die Heilpraktikerin für Psychotherapie diese kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte.

§ 8 Sonstige Leistungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß für alle weiteren Angebote meiner Praxis, beispielsweise Supervision und Fortbildungen.
  2. Für Psychotraumatologische Erstberatung im Auftrag des WEISSEN RING entfallen § 4 Abs. 2ff AGB und § 5 AGB. Die KlientIn erhält vor Beginn der Behandlung einen Beratungsscheck für Psychotraumatologische Erstberatung bei der zuständigen Außenstelle des WEISSEN RING. § 7 Abs. 2 entfällt ausschließlich gegenüber dem WEISSEN RING. Nach Abschluss der Psychotraumatologischen Erstberatung ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie verpflichtet, einen Befundbericht über Gegenstand und Umfang der Beratung für den WEISSEN RING auszustellen.

§ 9 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
  2. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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