Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die an Traumafolgestörungen leiden, die durch sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verursachten wurden.
Hilfeleistungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro können beim Fonds Sexueller Missbrauch von Betroffenen beantragt werden,
die Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich und/oder im institutionellen Bereich geworden sind.
Zu den möglichen Leistungen gehört auch die Kostenübernahme für eine Traumatherapie.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Therapiekosten nur, wenn die Psychotherapie durch eine PsychotherapeutIn mit Approbation durchgeführt wird. Die bewilligte Anzahl von Therapiestunden ist i.d.R. begrenzt. Die vorhandenen Therapieplätze bei kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen decken nicht annähernd den Bedarf.
Der Fonds Sexueller Missbrauch kann unter bestimmten Voraussetzungen Psychotherapien genehmigen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählt auch Traumatherapie bei einer HeilpraktikerIn für Psychotherapie.
Weitere Informationen finden Sie in meinen Blog-Artikeln
- Fonds Sexueller Missbrauch | Hilfeleistungen beantragen
- Fonds Sexueller Missbrauch | Bearbeitungszeiten bei Neuanträgen
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- Fonds Sexueller Missbrauch | Dreijährige Abrechnungsfrist für bewilligte Leistungen