Fonds Sexueller Missbrauch

Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die an Traumafolgestörungen leiden, die durch sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verursachten wurden.

Hilfeleistungen in einer Höhe von bis zu 10.000 Euro können beim Fonds Sexueller Missbrauch von Betroffenen beantragt werden,
die Opfer sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich und/oder im institutionellen Bereich geworden sind.
Zu den möglichen Leistungen gehört auch die Kostenübernahme für eine Traumatherapie.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Therapiekosten nur, wenn die Psychotherapie durch eine PsychotherapeutIn mit Approbation durchgeführt wird. Die bewilligte Anzahl von Therapiestunden ist i.d.R. begrenzt. Die vorhandenen Therapieplätze bei kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen decken nicht annähernd den Bedarf.

Der Fonds Sexueller Missbrauch kann unter bestimmten Voraussetzungen Psychotherapien genehmigen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählt auch Traumatherapie bei einer HeilpraktikerIn für Psychotherapie.

Informationen zur Antragstellung mit Links zu weiterführenen Informationen erhalten Sie in meinem Artikel
Fonds Sexueller Missbrauch | Hilfeleistungen beantragen.