Psychotherapie HeilprG

Psychotherapie (allgemein) ist jede Behandlung von psychischen und körperlichen Störungen und Erkrankungen mit psychologischen Mitteln.
Psychotherapie beinhaltet die Diagnostik und die Behandlung psychischer Störungen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie nur, wenn eine psychische Störung nach IDC-10 (Diagnosemanual) diagnostiziert wurde und die Therapie von einer PsychotherapeutIn mit Approbation mittels Richtlinienverfahren durchgeführt wird. Zu den Richtlinienverfahren gehören Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. Die Anzahl der maximal bewilligten Therapiestunden ist begrenzt. Wartezeiten auf einen Therapieplatz können bei mehr als sechs Monaten liegen.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Psychotherapie HeilprG (ehemals Psychotherapie HPG) ist frei in der Wahl des psychotherapeutischen Verfahrens und unterliegt keiner Verpflichtung, Daten an die Krankenkasse zu übermitteln.
Üblicherweise erfolgt eine psychotherapeutische Behandlung mit wöchentlichen Therapieterminen. Unter bestimmten Umständen können die Stundenfrequenzen angepasst werden. Die Dauer der Psychotherapie richtet sich nach dem Bedarf und kann individuell vereinbart werden.
Einen Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis kann ich Ihnen i.d.R. innerhalb von zwei bis vier Wochen anbieten. Probatorische Sitzungen und der Beginn der Psychotherapie schließen sich üblicherweise direkt an das Erstgespräch an.
Phasenweise habe ich längerfristig keinen freien Therapieplatz zur Verfügung. Eine Warteliste führe ich nicht.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für eine Psychotherapie HeilprG müssen i.d.R. privat finanziert werden. Meinen Honorarsatz finden Sie auf der Seite Kosten.
Psychotherapie HeilprG kann von privaten Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. gewählter Versicherungstarif) übernommen bzw. bezuschusst werden. Unter bestimmten Umständen kann eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie HeilprG bei anderen Leistungsträgern beantragt werden (z.B. OEG, Fonds Sexueller Missbrauch).

Bei bestimmten Problemstellungen kann eine medizinische Therapie sinnvoll bzw. nötig sein.
Mein Angebot ersetzt keine ärztliche Behandlung.

Weitere Informationen über eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis finden Sie auf den folgenden Seiten:

Wissenswertes über von mir angewandte Psychotherapieverfahren und spezielle Themen können Sie unter dem Menüpunkt Therapie finden:

Für weitere Informationen über Psychotherapie, Gestalttherapie und Traumatherapie besuchen Sie auch meine Blogs.