Gestalttherapie | Traumatherapie | Psychotherapie HeilprG
Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
- Vereinbarung eines Erstgesprächs
- 5 probatorische Termine im Abstand von jeweils einer Woche
- Psychotherapiestunden mit wöchentlichen Terminen
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob bzw. in welchem Umfang wir miteinander arbeiten möchten.
Wir sprechen über
- Ihre Beschwerden
- Ihre Wünsche
- Ihre Ziele
Im Erstgespräch beginnt die psychotherapeutische Diagnostik, die sich während der Probatorik und ggfs. im weiteren Verlauf der Psychotherapie fortsetzt. Sie lernen erste psychotherapeutische Methoden kennen. Im Erstgespräch werde ich Sie auch bitten, das Datenschutzformular meiner Praxis zu unterschreiben. Gegen Ende des Erstgesprächs besprechen wir, ob sich 5 Probetermine (Probatorik) anschließen sollen.
Das Erstgespräch und jede Einzeltherapiestunde dauert jeweils 50 Minuten. Die Kosten für Erstgespräch/Therapiestunde finden Sie hier.
Probatorik
Während der Probetermine können Sie Ihren Eindruck aus dem Erstgespräch überprüfen und erste Erfahrungen mit meiner Arbeitsweise machen. Psychoedukation beginnt während der Probatorik und ist ein fester Bestandteil in der gesamten Therapie. Im fünften probatorischen Termin halten wir Rückschau und Vorschau.
- Was war wichtig?
- Was hat sich verändert?
- Hat etwas gefehlt?
- Ist das die richtige Richtung?
- Wie soll es weiter gehen?
Im letzten probatorischen Termin besprechen wir, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten oder ob andere Hilfsangebote in Frage kommen könnten.
Einzeltherapie
Sinnvoll ist eine Einzeltherapie besonders dann, wenn ein Mensch intensiv an der Verarbeitung belastender Lebensereignisse arbeiten möchte und der geschützte Rahmen im 1:1-Setting mit der Therapeutin von Bedeutung ist.
Psychotherapie findet i.d.R. mit einer Sitzung pro Woche statt. Im Einzelfall kann es Gründe geben, die es erforderlich machen, die Terminfrequenzen an die vorliegenden Umstände anzupassen. Psychotherapie HeilprG unterliegt keinem begrenzten Therapiestundenkontingent, wie es bei Therapien, die von der Krankenkasse bezahlt werden, der Fall ist. Die Anzahl der Therapiestunden richtet sich nach dem Bedarf (siehe: Dauer einer Psychotherapie). Gegen Ende der Psychotherapie wird die Therapie ausgeschlichen, indem die Termine schrittweise reduziert werden und der Zeitpunkt für das Therapieende besprochen wird.
Einzeltherapie kann bei Bedarf kombiniert werden mit anderen Hilfsangeboten wie beispielsweise Selbsthilfegruppe, Gruppentherapie, ärztliche und/oder heilpraktische Mitbehandlung, Physiotherapie, Ergotherapie, u.a.