Corona

PatientInnen mit grippeähnlichen Symptomen oder Kontakt zu Personen mit positiven Corona-Test bitten wir, die Praxis nicht zu betreten. Setzen Sie sich bitte vor Ihrem nächsten Termin telefonisch mit mir in Verbindung.

Im Therapiezentrum DARIUM und meiner Praxis für Gestalttherapie & Traumatherapie werden alle Maßnahmen zur Verhinderung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eingehalten.
Im Wartebereich stehen zwei Sitzplätze zur Verfügung, sodass die Abstandsregeln gewahrt werden können. Die Terminvergabe ist so geregelt, dass sich geplant nur eine PatientIn im Wartebereich aufhält. Falls sich durch unvorhersehbare Vorkomnisse mehr als zwei PatientInnen im Wartebereich aufhalten müssen, steht ein dritter Sitzplatz im Vorraum bereit.
Im Wartebereich und auf den Fluren bitten wir, einen Abstand von mind. 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Abstand der Sitzplätze in meinem Therapieraum beträgt 3 Meter.
Spender mit Händedesinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich und am Sitzplatz in meinem Therapieraum zur Verfügung.
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände bei Betreten der Praxis bzw. des Therapieraums und während des Therapietermins bei Bedarf (z.B. nach den Naseputzen). Hier finden Sie eine Anleitung zur richtigen Händedesinfektion.
Zusätzlich zur laufenden Reinigung erfolgt mehrmals täglich eine Flächendesinfektion häufig benutzter Kontaktflächen (z.B. Türklinken, Waschbeckenarmaturen) sowie von im Therapieraum benutzten Gegenständen.
Für gründliches Lüften zwischen den Behandlungsterminen wird gesorgt. Das Lüftungskonzept zur Einhaltung des Zielwerts für Infektionsschutz (800 ppm) wurde gemäß der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erstellt. Die Raumluftqualität wird mit einem CO2-Messgerät überwacht. Ergänzend sind in meinem Therapieraum und im Wartebereich Raumluftfilter in Betrieb, die auch Bakterien und Viren aus der Luft herausfiltern (HEPA-Filter der Klasse H13) und durch UV-C-Licht abtöten. Laut Technischer Universität Berlin (TU Berlin) entfernen HEPA-Filter (H13/H14) 99,99 Prozent der Aerosole aus der Raumluft.

Im Therapiezentrum DARIUM und meiner Praxis für Gestalttherapie & Traumatherapie werden auch PatientInnen mit einer Befreiung von der Maskenpflicht behandelt. Durch die gewissenhafte Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sorgen wir für einen größtmöglichen Schutz vor Infektionen für alle PatientInnen und MitarbeiterInnen. Es werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die das Tragen von Masken unzumutbar machen, Zugang zu notwendiger Behandlung erhalten.
Wir bitten um allgemeine Rücksichtnahme und respektvollen Umgang miteinander.

Anordnung der Landesregierung Schlewswig-Holstein zur Mund-Nasen-Bedeckungen in Arztpraxen
"Die Arztpraxen bleiben weiterhin geöffnet. Hier gilt keine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hintergrund ist, dass das Praxispersonal durch Terminvergaben den Zutritt zu den Räumlichkeiten steuern kann. Außerdem würde eine generelle Pflicht den Patient:innen den Zutritt erschweren, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist.
Die ärztliche Versorgung und medizinische Behandlung aller Patient:innen ist entsprechend der vertragsärztlichen Versorgungspflicht sicherzustellen. Deshalb dürfen Patient:innen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung (einschließlich Behinderungen) keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, nicht von der Behandlung ausgeschlossen werden.
"

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)
Alle vertragsärztlichen Praxen bleiben – wie bisher auch – der elementaren Grundversorgung zugeordnet. Das bedeutet, dass in allen kassenärztlichen Praxen keine 3G / 2G oder 2G+ Regel für Patient*innen gilt."
"Alle in der Praxis tätigen Personen benötigen unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind, einen täglichen Testnachweis ((PoC)-Antigen-Test / Schnelltest). [...] Für Patient*innen gilt die tägliche Testpflicht nicht!