Kosten

Mein Angebot richtet sich an SelbstzahlerInnen. Mein Honorar beträgt

  •   150,- Euro für das Erstgespräch bzw. eine Einzeltherapiestunde (50 Minuten)

Das Honorar bringen Sie bitte zu jeder Stunde in bar mit.
Bei finanziellen Problemen sprechen Sie mich bitte auf meine Härtefallregelung an. Für PatientInnen mit einem geringeren Einkommen stelle ich zwei Therapieplätze zu einem ermäßigten Honorar zur Verfügung.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
Ich führe eine reine Bestellpraxis, um eine ungestörte Therapiestunde garantieren zu können. Eine Verlängerung des Termins bei verspätetem Erscheinen ist deshalb nicht möglich. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab.

  • Eine Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenfrei.
  • Bei kurzfristiger Absage muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe des vollen Honorarsatzes berechnen.

Wie ÄrztInnen oder approbierte PsychotherapeutInnen zählen auch HeilpraktikerInnen für Psychotherapie zu den sogenannten Heilberufen.
Gemäß §4 Nr.14 USTG sind Heilbehandlungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr.14 USTG ist die Zulassung zur selbständigen Erstellung von Diagnosen. HeilpraktikerInnen für Psychotherapie sind aufgrund ihrer Erlaubnis zur beruflichen Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) zur selbständigen Diagnosestellung und Behandlung psychischer Störungen berechtigt.
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Praxis auf der Seite AGB.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Unter bestimmten Umständen kann eine Kostenübernahme für eine Traumatherapie im Rahmen von Psychotherapie HeilprG bei anderen Leistungsträgern beantragt werden (OEG, Fonds Sexueller Missbrauch, u.a.).
Informationen zur Kostenübernahme einer Traumatherapie durch das Ergänzende Hilfesystem (EHS) finden Sie auf der Seite
Fonds Sexueller Missbrauch

Bei bestimmten Problemstellungen kann eine medizinische Therapie sinnvoll bzw. nötig sein.
Mein Angebot ersetzt keine ärztliche Behandlung.